DIESE RECHTE HAST DU, WENN DEIN FRISEUR DEINE HAARE RUINIERT

Fast jede:r ist schon mal nach dem Friseurbesuch nach Hause gekommen und hat dann im Laufe des Tages gemerkt, dass die neuen Haare doch irgendwie komisch aussehen oder zumindest nicht ganz die eigenen Erwartungen erfüllen. Einige müssen sogar feststellen, dass die Haare komplett ruiniert wurden. Doch was macht man jetzt? In diesem Artikel verraten wir dir, welche Rechte du hast, wenn dein Friseur oder die Friseurin deine Haare ruinieren sollte.

Das kannst du tun, wenn der Friseur deine Haare ruiniert:

  • Friseur ruiniert Haare: Das kannst du tun
  • In diesen Fällen erhältst du Schmerzensgeld
  • Fazit: Kommunikation ist das A und O

Friseur ruiniert Haare: Das kannst du tun

Auch Friseure und Friseurinnen müssen eine Menge Verantwortung übernehmen, wenn es um das Schneiden und Färben von Haaren geht. Hin und wieder passieren da natürlich kleine Fehler und Abspracheschwierigkeiten. So kann es beispielsweise schnell passieren, dass der Friseur oder die Friseurin doch ein paar Zentimeter mehr abschneidet als eigentlich abgesprochen.

Doch was kannst du in dieser Situation tun? Grundsätzlich sind Kunden und Kundinnen nicht dazu verpflichtet, für eine mangelhafte Leistung zu zahlen. Wenn du also unzufrieden mit dem Ergebnis bist und belegen kannst, dass zuvor etwas anderes abgesprochen war, kannst du die Zahlung verweigern.

Wichtig dabei ist jedoch, dass du deinen Unmut am besten dann äußerst, wenn du noch im Geschäft bist. Denn wenn du erst nach Hause fährst und dann nochmal wieder kommst und dein Geld zurückhaben möchtest, könnte das Ganze etwas schwieriger werden.

In diesen Fällen erhältst du Schmerzensgeld

Wenn jetzt ein paar Zentimeter mehr abgeschnitten wurden als eigentlich geplant, ist das in der Regel noch kein Grund, direkt zu klagen. Es gibt jedoch Situationen, in denen Kund:innen ihre Friseur:innen auf Schmerzensgeld verklagen können.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kopfhaut durch das Einsetzen von aggressiven Färbemitteln gereizt wird oder sogar abstirbt, sodass hier keine Haare mehr wachsen können. Laut Stiftung Warentest kann ein hohes Schmerzensgeld aber nur dann eingeklagt werden, wenn die Kund:innen entweder extreme Schmerzen erdulden mussten oder ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht eingeschränkt wird.

Fazit: Kommunikation ist das A und O

Viel schöner ist es natürlich, wenn solche Fehler gar nicht erst passieren. Sprich daher immer im Voraus mit deinem Friseur oder deiner Friseurin ab, was genau deine Vorstellung von deiner neuen Frisur ist. Vielleicht hast du ein Beispielbild oder ein Bild, wie es besser nicht aussehen soll.

Wenn du trotzdem am Ende nicht zufrieden bist oder bereits beim Schneiden merkst, dass du gar nicht möchtest, dass so viel abgeschnitten wird, dann solltest du das lieber direkt kommunizieren, anstatt auf das Endergebnis zu warten.

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